Winterreifenpflicht - Oktober bis Ostern

März 2, 2011

Die Sonne scheint und die Temperaturen steigen - die ersten befreien ihre Autos vom Winterschlaf und die anderen begeben sich zum ersten Jahreswaschgang. Sobald die ersten warmen Sonnenstrahlen die Autofahrer berühren, kommt alljährlich auch die Frage auf - wann kann ich meine Sommerreifen aufziehen? In den letzten Jahren hat sich die rechtslage allerdings grundlegend geändert!

Seit dem 04.12.2010 ist die Winterreifenpflicht grundlegend definiert. Verpflichtend sind Reifen mit der Aufschrift "M + S" (Matsch und Schnee). Die allgemein auch als Allround- oder Ganzjahresreifen bekannten Reifen müssen laut dem Gesetzgeber bei entsprechend schlechten Wetter- bzw. Straßenverhältnissen aufgezogen sein. M + S Reifen sind nicht zwingend Winterreifen! Hier gibt es noch eine Unterscheidung in Winter- und Ganzjahresreifen.

Wer bei schlechten Wetterverhältnissen mit nicht ausreichend geeigneter Bereifung unterwegs ist, muss nun 40 Euro bezahlen - vor dem 04.12.2010 waren es 20 Euro. Werden andere Teilnehmer behindert, können sogar 80 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig werden.

Aufgrund dieser Neuregelungen sollte jeder seine Winterreifen von Oktober bis Ostern fahren.